Frauenschicksale bewegten die Bänkelsänger, ihre Zuhörer und die Sängerinnen in ihren Küchen. Auch zu ihrer Zeit berühmt-berüchtigte Verbrecher waren die Helden ihrer Lieder. Zu ihnen gehörte Johannes Bückler, genannt Schinderhannes, der im Hunsrück sein Unwesen trieb. Er wurde wahrscheinlich 1779 geboren. Bereits mit 15 Jahren unterschlug er Geld. Bis zu seinem Tod im Jahr 1803 hatte er über 200 Straftaten begangen, von Diebstählen bis hin zu Mord.
Das Leben des Schinderhannes wurde mehrfach verfilmt, unter anderem 1958 mit Curd Jürgens, der in dem Film auch das Lied des Schinderhannes singt.
„Das ist der Schinderhannes …
… der Lumpenhund, der Galgenstrick“, heißt es im Refrain, und weiter: „Der Schrecken jeden Mannes und auch der Weiberstück.“ Eine wenig löbliche Beschreibung, die aber im 18. und 19. Jahrhundert von den fahrenden Sängern durch das Land getragen wurde. Es ist anzunehmen, dass das Lied bereits mit ein paar Strophen zu Lebzeiten des Schinderhannes entstand und nach und nach weitere Strophen dazukamen.
Taten und Ende
In den ersten fünf Strophen des Liedes wird von den Morden des Johannes Bückler berichtet, die in seine Festnahme münden. In der sechsten Strophe wird er vor Gericht gestellt, bereut aber seine Taten nicht: „Ich tät’s all’s noch einmal!“ Die Hinrichtung wird in der siebten Strophe beschrieben und endet mit: „Und wer ihn kennt, beklagt es nicht.“